Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen, sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich anerkannt haben. Für alle unsere Verträge ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.

1. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung unseres Kunden schriftlich bestätigt haben. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen allein haben keine Gültigkeit; sie sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2. Lieferung und Lieferzeit

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bei Bezugnahme auf Prospekte und ähnliche Drucksachen gelten die dort enthaltenen Maße und Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen nur als annähernde Werte, für die Änderungen vorbehalten bleiben. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert benannt sind oder nach dem Vertragsinhalt als solche unzweideutig erkennbar sind.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verläßt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Unterbleibt der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage auf den Käufer über, an dem wir ihm die Versandbereitschaft erklärt haben. Transportversicherung schließen wir auf Kosten des Bestellers ab.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verläßt, es sei denn, daß feste Liefertermine vereinbart sind. Verlangt der Besteller nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so beginnt die Lieferzeit erst mit der Bestätigung der Änderung. Treten Ereignisse ein, die uns an der Lieferung hindern, wie höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriff staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so entfällt unsere Lieferungspflicht für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes. Wir sind in einem solchen Fall aber auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns zu.

3. Technische Änderungen

Auch nach Bestätigung einer Bestellung durch uns behalten wir uns das Recht zu technischen Änderungen unserer Produkte ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere für Produkte, die wir zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung noch herstellen müssen. Nur bei erheblichen technischen Änderungen ist der Besteller berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Rücktritt ist nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem wir den Besteller über die technischen Änderungen informiert haben, zulässig. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Vornahme technischer Änderungen durch uns sind ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlungen

Unsere Preise werden in EURO angegeben und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und ohne Mehrwertsteuer. Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet und nicht zurückgenommen. Ändern sich Löhne und Materialkosten bis zur Lieferung, werden die vereinbarten Preise der Auftragsbestätigung entsprechend erhöht oder ermäßigt. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen netto Kasse nach Zugang der Rechnung. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Lieferer berechtigt, ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen Verzugszinsen,
mindestens aber 2% Zinsen jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder wird uns nachträglich bekannt, daß gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, so sind wir berechtigt, Zahlungen vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt entgegengenommen. Erst mit der Einlösung gilt die Zahlung als erfolgt. Sämtliche Kosten einschließlich der Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest werden alle offenstehenden Rechnungsbeträge, unbeschadet eines etwa eingeräumten Zieles, sofort fällig. Sämtliche in Zahlung gegebene Wechsel, auch wenn sie sich noch im Umlauf befinden, sind alsdann sofort in bar abzudecken, ohne Rücksicht darauf, wo sich die in Zahlung gegebenen Papiere befinden. Die Zahlung kann in diesem Falle nicht von der Verlegung der Papiere abhängig gemacht werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Für alle unbezahlten Lieferungen behalten wir uns das Eigentum gem. § 455 BGB vor, und zwar bis zur völligen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung sich ergebender Ansprüche, einschließlich anfallender Zinsen und Kosten. Bei einer Weiterveräußerung tritt der Verkäufer schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf an den Dritten ab. Der Käufer verpflichtet sich, seinem Abnehmer auf unsere Aufforderung hin von der Abtretung in Kenntnis zu setzen und uns die Kaufverträge zu übergeben. Eingehende Zahlungen hat der Käufer entweder an uns abzuführen oder bis zum Fälligkeitstage für uns gesondert aufzubewahren. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet. Bei Pfändungen hat uns der Käufer sofort zu verständigen. Kosten von Interventitionen gehen ebenso wie Inkassospesen zu Lasten des Bestellers. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder Konkurs gilt als vornherein vereinbart, daß unsere Forderungen der Aussonderung gem. § 46 Konkurs-Ordnung unterliegt.

6. Gewährleistung mit Haftung

  1. Ist der Liefergegenstand infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Auftragnehmer – nach seiner Wahl und unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers unentgeltlich nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. §476a BGB ist ausgeschlossen.
  2. Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung, vollständiger Lieferung bzw. gesonderter Aufforderung zu erfolgen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Auftraggeber darf Zahlungen wegen berechtigter Mängel nur in angemessenem Verhältnis zum Wert des magelhaltigem Liefergegenstandes zurückhalten.
    Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten sowie außergewöhnliche äußere Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers oder Dritte, die unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen wurden.
  3. Zur Vornahme aller nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen ind Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
  4. Läßt der Auftragnehmer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, so ist der Auftraggeber berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sofern eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung des Preises verlangen.
  5. Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen wird nur gehaftet, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Der Haftungsauschluß gilt ferner nicht beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt, den Auftraggeber gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.
  6. Ansprüche wegen Körperschäden und Schäden an privatgenutzten Sachen nach dem Produkthaltungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Zahlungen und Rücknahme von Waren ist Delbrück (Westf.), und zwar auch für Scheck- und Wechselklagen.

8. Nichtigkeit der Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen unberührt.

Unternehmen und Aktuelles

Wer wir sind und was uns bewegt

Seit über 30 Jahren entwickeln und produzieren wir mit Leidenschaft hochwertige Spielgeräte für draußen. Unser Team vereint handwerkliches Können, technisches Know-how und ein feines Gespür für das, was Kinder lieben. Dabei setzen wir auf Qualität „Made in Germany“ – aus Verantwortung gegenüber unseren kleinen und großen Kunden.

Neue Projekte, frische Ideen, Messeauftritte oder besondere Aktionen – hier halten wir Sie auf dem Laufenden. Entdecken Sie spannende Einblicke in unsere Arbeit und erfahren Sie, was bei Spielplatzgeräte Junior gerade passiert.